Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
ot-bereich:wappenkunde [2011/04/17 12:44] morbus |
ot-bereich:wappenkunde [2011/07/19 09:05] (aktuell) maetti |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== Grenzbruecker Wappenkunde und Heroldswesen ====== | ====== Grenzbruecker Wappenkunde und Heroldswesen ====== | ||
- | ===== Wappenkunde | + | ===== Wappenkunde und -recht ===== |
Das Recht ein eigenes Wappen zu führen ist im Königreich dem Adel, dem hohen Clerus sowie einigen hohen Mitgliedern der Academie (zumeist Mitglieder des Hohen Rates, die ein Lehen der Academie verwalten) vorbehalten. Dabei tragen sowohl die Herren als auch die Damen üblicherweise jeweils eigene Wappen. Die Knappen eines Ritters oder das Gefolge eines Adligen hingegen tragen in aller Regel " | Das Recht ein eigenes Wappen zu führen ist im Königreich dem Adel, dem hohen Clerus sowie einigen hohen Mitgliedern der Academie (zumeist Mitglieder des Hohen Rates, die ein Lehen der Academie verwalten) vorbehalten. Dabei tragen sowohl die Herren als auch die Damen üblicherweise jeweils eigene Wappen. Die Knappen eines Ritters oder das Gefolge eines Adligen hingegen tragen in aller Regel " | ||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
===== Die Hohenstadener Blume ===== | ===== Die Hohenstadener Blume ===== | ||
+ | {{: | ||
+ | Ein lediger silberner Schild belegt mit einer blauen Kornblume mit goldener Butze. | ||
===== Der Mendrether Baum ===== | ===== Der Mendrether Baum ===== |